Bitte wenden Sie sich an einen der Pfarrer unserer Kirchengemeinde.

Die Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche und die vorausgegangene standesamtliche Heirat. Im Idealfall sind beide, Braut und Bräutigam, Kirchenmitglieder. Eine Trauung kann aber auch stattfinden, wenn nur die Braut, bzw. nur der Bräutigam Mitglied ist.
Gehören Braut und Bräutigam unterschiedlichen Konfessionen (evangelisch/katholisch), so ist eine ökumenische Trauung möglich.

Ihren Wunschtermin sprechen Sie mit einem der Pfarrer ab. Termine werden maximal ein Jahr im Voraus vergeben. In der Regel finden Trauung am Samstag statt. Wegen der vielen Anfragen für Trauungen in der Stephanuskirche hat das Presbyterium feste Zeiten für Trauungen am Samstag festgelegt. Traugottesdienste finden samstags um 13.30 Uhr, 15.00 Uhr oder um 16.30 Uhr statt. Zeiten für Trauungen an anderen Wochentagen müssen individuell mit dem Pfarrer abgestimmt werden. Sonntags finden Trauung nur im Gottesdienst der Gemeinde um 10.00 Uhr statt.

Die Trauung ist in erster Linie die Zusage der Liebe und des Segens Gottes für das Brautpaar. Sie ist aber auch ein Ritus am Übergang der Paarwerdung zweier Menschen und der Annäherung ihrer Familien.

Der Trauung gehen ein oder ggf. auch mehrere Gespräche mit dem Pfarrer zur Vorbereitung statt. In diesen Gesprächen wird über den Wunsch zur Trauung, über die Ehe aus christlicher Sicht und organisatorische Fragen, wie z.B. Ablauf des Gottesdienstes und Liedauswahl, gesprochen. Auch über den Trauspruch wird gesprochen werden.

Der Trauspruch ist ein biblischer Vers, der die Eheleute als Segenswort Gottes ein Leben lang begleiten soll. Er wird entweder von den Brautleuten oder – falls gewünscht – vom Pfarrer ausgewählt. Grundsätzlich ist jeder biblische Vers als Trauspruch möglich. Eine gute Auswahl von Trausprüchen finden sie auf www.trauspruch.de.

Der Abendmahlstisch der Stephanuskirche ist zu jedem Gottesdienst mit einem Blumengesteck geschmückt. Wenn Sie besonderen Schmuck wünschen, können Sie das im Vorbereitungsgespräch mit dem Pfarrer absprechen. Es ist üblich das die Brautleute die Kosten für den besonderen Schmuck übernehmen.

In unserer Gemeinde ist das Filmen und Fotografieren während der Gottesdienste grundsätzlich nicht erlaubt. Nach Absprache mit dem zuständigen Pfarrer sind jedoch Ausnahmen in Traugottesdiensten möglich.

Grundsätzlich ist die Trauung in der Stephanuskirche für Gemeindeglieder der Evangelischen Kirchengemeinde Essen-Überruhr kostenlos. Für sogenannte Fremdtrauungen, d.h. Trauungen von Paaren, die weder in Essen-Überruhr Gemeindeglieder sind, noch nachweisbar beabsichtigen, unmittelbar nach der Trauung in Überruhr Wohnsitz zu nehmen, gelten andere Regelungen (s.u.).

Termine für Fremdtrauungen werden maximal ein Jahr im Voraus vergeben. In der Regel wird die Fremdtrauung durch die / den Heimatpfarrer/in der Brautleute durchgeführt. Für die Nutzung der Stephanuskirche, den Einsatz des Küster sowie des Organisten fallen Kosten an. Zur Zeit betragen die Kosten 350,- €. Eine Terminbestätigung für Fremdtrauungen erfolgt erst, wenn die fälligen Beträge auf dem Gemeindekonto gutgeschrieben sind. Terminanfragen und Fragen zu den aktuellen Kosten richten Sie bitte an das Gemeindebüro.