Der Jugendausschuss ist ein Fachausschuss, den das Presbyterium gemäß Artikel 17 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland bilden soll. 

Er hat verschiedene Aufgaben, zwei der wichtigsten sind die Unterstützung und Begleitung der Arbeit der haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden sowie die Beratung des Presbyteriums in Fragen der Kinder- und Jugendarbeit.

Zu den weiteren Aufgaben gehören:

  • Planung und Mitarbeit bei den Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit (z. B. Freizeiten, Mitarbeiterschulungen, Jugendgottesdienste)
  • Beratung und Mithilfe bei der Konzeption der Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde
  • Wahl der Delegierten für die Jugendverbandsversammlung
  • Beratung bei der Einstellung von haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit
  • Der Jugendausschuss hat ein Antragsrecht an das Presbyterium sowie ein Anhörungsrecht bei Beratungen des Presbyteriums in Fragen der Kinder- und Jugendarbeit.

Der Jugendausschuss trifft sich monatlich am letzten Donnerstag um 19.15 Uhr im Stephanus-Gemeindezentrum. Die Sitzung ist in der Regel nicht-öffentlich. Gäste können jedoch nach vorheriger Anmeldung am Jugendausschuss teilnehmen.

Der Jugendausschuss besteht aus Mitgliedern des Presbyteriums, Jugendvertretern und Erwachsenenvertretern (sachkundige Personen) aus der Gemeinde. Die hauptamtlichen Jugendmitarbeiter und der zuständige Jugendpfarrer sind ständige Mitglieder des Jugendausschusses.
 

Kontakt

Pfarrer Markus Pein

Vors. d. Presbyteriums