GESCHICHTE

Im Zeitalter der Reformation

Auszug aus „Geschichte der Gemeinde Überruhr" von A. Lehnhäuser

In unserer Gegend fasste die Reformation gegen 1595 festen Fuß.
Da Überruhr kirchlich von Rellinghausen abhängig war, so war es fast selbstverständlich, daß damals, wo sämtliche Damen des Stiftes und die Familie von der Vittinghof evangelisch wurden, die von ihnen abhängigen Bauern und Kötter auch die neue Lehre annahmen. Der weiteren Ausbreitung derselben wurde durch die Anwesenheit der spanischen Kriegsscharen, welche mit Gewalt den katholischen Glauben wieder einzuführen suchten, ein Ende bereitet.

Trotz allen Verbots, die evangelische Lehre zu predigen, hielt in dieser Zeit der aus Essen vertriebene Prediger Eberhard Wittgen in Überruhr unter einer großen Eiche in Mönkhoffs Busch Gottesdienst und auf geheimen Wegen fanden sich zahlreiche Gläubige ein. Andere religiöse Versammlungen fanden auch auf Beckshof statt. Nach Überruhr scheint der starke Arm der glaubenseifrigen Essener Fürstin Maria Klara nicht gereicht zu haben, da obige Versammlungen hier abgehalten werden konnten und wir ferner wissen, daß in Überruhr bereits vor 1621 drei Schulmeister in der Schule den Katechismus Luthers lehrten.

In Rellinghausen machte sich schon bald wieder ein Übergewicht der Katholiken geltend, aber in Überruhr war solches kaum zu merken. 1664 sind in Hinsel 21 Familien, nämlich:
Becker, Becks, Schulte-Hinsel, Lehmann, Springob, Lullhof, Keveloh, Gathmann, Fihr, Fischer, Spickhoff, Nockmann, Lammert, Hinse!mann, Winhecke, Altenhoff, Leuhoff, Backhaus, Nierhoff u. a.
und in Holthausen 31 Familien nämlich:
Wüsthoff, Monkhoff, Flacke, Krümbgen, Stratmann, Schürmann, Schmidt, Esken, Köhne, Krumme, Hemmer, Dellmann, Rahmann, Holtmann, Hinderfeld, Dröge, Nordmann, Buschmann, Schürhoff u. a. evangelisch, so daß es nur 6 katholische Familien gibt, und noch 100 Jahre später, im Jahre 1707, zählt Überruhr 44 Familien, nämlich 15 Bauern und 29 Kötter, evangelischen Bekenntnisses.

Gründungsgeschichte der Kirchengemeinde Überruhr

Verfasst von Pfarrer Johannes Heinrich Quack (1875-1899)

Die hier wiedergegebene Gründungsgeschichte der Evangelischen Kirchgemeinde Überruhrer (heute: Essen-Überruhr) ist von dem ersten Pfarrer der damals neugegründeten Kirchengemeinde, Pfarrer Johannes Heinrich Quack, verfasst worden. Er war von 1875 – 1899 Pfarrer der Gemeinde.

Der hier wiedergegebene Text ist eine Abschrift des Originals und entspricht im Stil und Grammatik der damaligen Zeit.
So werden viele Worte anders als heute geschrieben, z.B. Theil statt Teil (für ein Stück, eine Teilmenge). Auch werden Worte, die heute mit doppeltem „s“ geschrieben werden, noch mit „ß“ geschrieben. Darüber hinaus tauchen merkwürdig anmutende Abkürzungen auf, wie z.B. „Köngl.“ gleichbedeutend mit „königlich/e/n“. Zum Verständnis sind bei einigen Datumsangaben redaktionell gelegentlich auch Jahreszahlen in Klammer eingefügt worden.
Die violetten Zwischenüberschriften sind, wegen der besseren Lesbarkeit und der Gliederung des langen Textes, von der Redaktion eingeschoben worden.

 

Pfarrer Quacks Bericht

Die Evangelische Gemeinde Überruhr ist im Jahre 1874 durch Abtrennung von der Gemeinde Rellinghausen gebildet worden.
Es ist dies schon aus dem Kirchensiegel zu ersehen, welches nicht bloß die Jahreszahl 1874 in sich trägt, sondern auch die Figur des Schiffes vom alten Rellinghauser Siegel übernommen hat.

Diesem Zeitpunkt geht nun ein 20-jähriger Zeitraum voran, innerhalb dessen, wenn auch mit Unterbrechungen, die Verhandlungen geführt worden sind, welche teils absichtlich, teils unabsichtlich endlich zu der Abzweigung geführt haben.
In den fünfziger Jahren des 19. Jahrhunderts wurde von den Behörden die Errichtung einer Filialkirche oder auch einer selbständigen Gemeinde in Überruhr vorgeschlagen.
In den sechziger Jahren wurde in der Gemeinde erst die Errichtung einer kirchlichen Abendmahlsfeier für alte und schwache Leute unter dem Beistand der Behörden gegen Rellinghausen erzwungen und dann auch auf die Errichtung einer Filiale oder einer selbständigen Gemeinde hingearbeitet.
In den siebziger Jahren gelang es endlich, erst eine Hilfspredigerstelle einzurichten, und· dann auch die vollständige Trennung zu bewerkstelligen.

Wunsch nach Unabhängigkeit wegen Hochwasser und Bevölkerungszuwachs

Forscht man nach den Ursachen, welche die Aufhebung der uralten Verbindung von Rellinghausen und Überruhr veranlassten, so ist Verschiedenes aufzufinden.
Voran stehen aber die alljährlich zu wiederholten Malen oft längere Zeit andauernden Überschwemmungen der Ruhr, welche von hier aus jeden Verkehr mit der Kirche und dem Pfarrdorfe verhinderten und auch dem Seelsorger die Möglichkeit nahm, in solcher Zeit anders als auf weiten Umwegen (in den letzten Jahren über Steele und die dortige Eisenbahnbrücke) nach hier zu kommen.
Diese Hauptursache wurde verschärft dadurch, dass die Gemeinde in der Mitte dieses Jahrhunderts infolge der hier angelegten Tiefbauzechen sowie der Eisenbahn (die "Prinz Wilhelm Bahn" von Überruhr nach Vohwinkel ist einer der ältesten Eisenbahnen unserer westlichen Provinzen) bedeutend an Seelenzahl wuchs, ferner dadurch, daß die Eisenbahn und die Ruhrregulierungen, welche des großen Aufschwunges der Industrie wegen gebaut werden mußten, die Häufigkeit und die Stärke der Überschwemmungen steigerten.

Das Schulgebäude und der Friedhof - Keime der Selbständigkeit (1807 - 1854)

Eine Schule hat die evangelische Gemeinde Überruhr schon in den ältesten Zeiten gehabt und hat dieselbe zeitweise in großem Rufe in der Umgegend gestanden; auch ist die Schule hier ungestörter in den Zeiten der religiösen Verfolgungen geblieben als in Rellinghausen.
1826 wurde in Holthausen eine neue Schule mit Lehrerwohnung gebaut, welche jetzt noch vorhanden ist und dem ersten Lehrer zur Wohnung dient und außerdem die Klasse des zweiten Lehrers enthält.
1854 wurde das große Schulgebäude, welches jetzt das Klassenzimmer des Hauptlehrers enthält, und zu unseren Gottesdiensten benutzt wird, vollendet.
Die Schule zu Hinsel ist im Jahre 1807 dem Gebrauch übergeben worden und an das alte Schulgebäude vom Jahre 1826 wurde 1876 die Wohnung des zweiten Holthauser Lehrers angebaut.

Einen eigenen Kirchhof (gemeint ist der Friedhof. Anm. d. Red.) bekam unsere Gemeinde im Jahre 1838, nachdem man bis dahin die Leichen über die Ruhr nach Rellinghausen geschafft hatte.
Hier machten sich jedoch das Bedürfnis der Abtrennung am stärksten fühlbar, hier mußte und konnte am ersten Abhilfe getroffen werden, ohne daß ein Gemeindeteil daran Anstoß nahm.

Kirchliche Bibelstunden wurden in Überruhr schon vor Erbauung des großen Schullokals, also vor 1854, von Pastor Spieß freiwillig angefangen und fanden rege Teilnahme. Dagegen sind die sogenannten Wassergottesdienste, d.h. Lesegottesdienste bei hohem Wasserstande, erst nach 1854 eingerichtet worden.

Erste zustimmende Signale der Kirchenleitung (1854)

Das erste, was sich in den Akten zur Geschichte der Trennung Überruhrs von Rellinghausen findet, ist ein Schreiben des Generalsuperintendenten Schmidtborn vom 15. Februar 1854, welches wörtlich also lautet:
"Dem Köngl. Hochwürdigen Konsistorium beehre ich mich vorgebeugt mitzuteilen, daß die meisten Glieder der Gemeinde Rellinghausen jenseits der Ruhr wohnen und zur Kirche einen weiten und beschwerlichen Weg haben, weshalb der Pfarrer Spieß in diesem Teil der Gemeinde im Schulhause Bibelstunden eröffnet hat, welche eine rege Teilnahme finden. Daraus dürfte sich ergeben, wie zweckmäßig es sein würde, daselbst eine Filialkirche mit einem regelmäßigem Gottesdienste zu errichten. Coblenz, den 15. Februar 1854."

Ob der hier gemachte Vorschlag, eine Filialkirche zu errichten, vollständig aus der Initiative des Generalsuperintendenten hervorgegangen oder nachdem vorausgehende Anregungen vorgekommen sind, ist mir unbekannt geblieben.
Die Folge dieses Schreibens war, daß das Köngl. Konsistorium unter dem 3. März desselben Jahres über diese Sache von dem Presbyterium zu Rellinghausen einen Bericht forderte.
Aber das Presbyterium, sowohl die Mitglieder desselben aus Rellinghausen wie aus Überruhr, sprachen sich gegen den Vorschlag aus, weil man befürchtete, die Erbauung einer Filialkirche in Überruhr mit regelmäßigem Gottesdienste würde zur allmählichen Trennung beider Gemeindeteile führen; den Folgen einer Trennung hielt man sich aber wegen der bedeutenden Mehrkosten, zwei Gemeinden statt einer zu unterhalten, nicht für gewachsen, zu einer Zeit, wo man an der einen Kirche noch immer nicht einmal dazu kommen könne, ein Glockentürmchen anzubringen.

Fortschritte und Rückschritte (1855 - 1859)

Das Köngl. Konsistorium nahm dann in seine Verfügung vom 29. Mai 1854 Abstand von weiterer Verfolgung dieser Angelegenheit, schlug aber die Abhaltung 14-tägiger Bibelstunden an den Sonntagnachmittagen vor und hielt dieselben für die vorgefundenen Bedürfnisse entsprechend.
So wurden dann nun die früher freiwillg abgehaltenen Bibelstunden als feste Ordnung in Überruhr eingerichtet.
Nachdem am 1. November 1855 die große Schule zu Holthausen eingeweiht wurde, wurde, im Jahre 1857 in derselben eine Orgel aufgestellt, um bei den Bibelstunden, den Wassergottesdiensten und den Leichenpredigten verwandt zu werden.

Eine neue Anregung in der Richtung, welche zur Trennung der Gemeinde führen sollte, gab im Jahre 1858 die Kirchenvisitation des Superintendenten Wächtler aus Essen in den Gemeinden Werden und Rellinghausen.
Hier taucht zum ersten Male der Vorschlag auf, dessen Ausführbarkeit später öfters geprüft worden ist, Überruhr von Rellinghausen abzuzweigen, und mit Dilldorf zu vereinigen. Dagegen Rellinghausen durch Heisingen zu entschädigen, wodurch alle durch die Ruhr entstehenden Schwierigkeiten nicht bloß für Überruhr, sondern auch für Heisingen behoben sein würden.
Dieser Vorschlag leuchtete auch dem Konsistorium ein - laut seinem Bescheide vom 14. Januar 1859.

Aber nach Nachweisung des Ausfalles, den der Gemeindeteil Rellinghausen durch Abgang von Überruhr an materiellen Mitteln zu seinem kirchlichen Bestande erleiden wurde, wie andererseits den Rellinghausen dagegen durch wegen des sehr geringen Ersatzes Heisingen, wenn dafür überhaupt zur Aufnahme in den kirchlichen Verband mit Rellinghausen billig zu machen wäre, erhalten würde, entschied das Köngl. Konsistorium unter dem 1. Januar 1859 dahin, daß wie zweckmäßig und wünschenswert wegen der obwaltenden Schwierigkeiten die beantragte Trennung sein möge, diese Angelegenheit doch einstweilend ruhen möge.

Im Jahre 1854 war also die Rede von einer Filialkirche - 1858 von der Gemeindetrennung, beide Male auf seiten der Behörden.

Streit im Presbyterium (1860 - 1865)

Nach dem Jahre 1860 scheint nun aber in Folge der wachsenden Übelstande und der Vermehrung Überruhrs die Geneigtheit, sich allmählich von Rellinghausen loszulösen, größer geworden zu sein.
Denn, als im Jahre 1863 der Superintendent Wächtler am 9. November in sein Visitationsprotokoll schrieb:
"Einer besonderen Überlegung ist anheimzugeben, ob es nicht zweckmäßig sei, in Überruhr wegen des oft beschwerlichen Übergangs über die Ruhr eine besondere gemeinsame Abendmahlfeier für alte und schwache Personen einzurichten."
Und da das Köngl. Konsistorium diesen Vorschlag dem Presbyterium zur Beratung zusandte, da offenbarte sich in der Sitzung am 28. Januar 1864 ein solcher Zwiespalt zwischen den beiderseitigen Presbyterien, daß von einer Beschlußfassung in dieser Sitzung Abstand genommen werden mußte, und daß in der nächsten Sitzung, obgleich die Überruhrer mit einer notdürftigen Abhaltung eines einmaligen Abendmahlsgottesdienstes im Monat Juli des Jahres 1884 an einem Sonntagnachmittage begnügen wollten, gegen diesen Majoritätsbeschluß von den zwei Rellinghauser Presbytern die Erklärung zu Protokoll gegeben wurde, daß sie sich in jeder Weise gegen eine Abendmahlsfeier in der Schule in Holthausen entscheiden müßten.
Doch der erste Abendmahlsgottesdienst kam zustande.

Von neuem erhob sich der Kampf, als im Jahre 1864 am 9. Juni ein Überruhrer Presbyter abermals für den bevorstehenden Monat Juni eine Abendmahlsfeier der genannten Art beantragte.

  • (Anm. d. Redaktion: Die Datumsangaben "Juli des Jahres 1884" und "im Jahre 1864 am 9. Juni" finden sich so im Original des Berichts von Pfarrer Quack, die Verwirrung, die durch die dadurch entstehende sich überschneidende und durcheinanderlaufende Zeitlinie ergibt, lässt sich nicht mehr auflösen.)

Wegen des starken Gegensatzes auf seiten der Rellinghauser wurde diesmal folgendes beschlossen:
Beide Teile des Presbyteriums werden ihre Anträge in ihrem Sinn und in ihrem Interesse darstellen lassen und sollen dann beide Vorstellungen von dem Präses des Presbyteriums dem Köngl.e Konsistorium zur Entscheidung in die Hand gelegt werden.
Der bezügliche Antrag Holthausens datiert vom 21. Juni 1864.
Das Konsistorium entschied, wie nicht anders zu erwarten, zu Gunsten Überruhrs.
Es heißt unter dem 18. Juli 1865:
"Wir bestimmen danach, daß die Austeilung des HI. Abendmahles in der Schule zu Holthausen zweimal im Jahre, und zwar in den späteren Herbstmonaten und in der Fastenzeit stattfinden, daß dieselben nur für Alte und Schwache bestimmt bleibe und daß nach Verlauf eines Jahres uns über den Erfolg berichtet wird, indem wir uns vorbehalten, die erteilte Erlaubnis zu jeder Zeit zurückzunehmen, sobald es sich herausstellen würde, daß die Einrichtung zu einer Spaltung der Gemeinde oder zu an- deren Unerträglichkeiten Anlaß gebe."

Hiermit war ein wichtiger Schritt vorwärts geschehen.

Im Kampf hatte Überruhr sich seinen Fortschritt erzwingen müssen, die Herzen waren zwischen hüben und drüben entfremdet und der Wunsch - wenigstens nach einer Filialkirche - wurde jetzt nicht mehr von den Behörden, sondern aus der Gemeinde selbst heraus aufs lebhafteste geäußert.

Gründung des Kirchbauvereins (1861)

Schon im Anfang .des nächsten Jahres war dieser Wunsch bereits so allgemein, daß man Hand an das Werk legte und am 9. Januar 1861 den Kirchbauverein gründete, der neben seinem eigentlichen und wichtigsten Zwecke, Geldmittel zu beschaffen, die Erringung der Berechtigung zum Bau einer Filialkirche in die Hand nahm.

War das Kriegsjahr 1866 auch nicht sehr günstig für die Entwicklung dieses Vereins, so arbeitete derselbe doch im Jahre 1867 so eifrig und flossen die Gaben so reichlich, daß schon gegen Ende des Jahres zunächst in der Sitzung des Presbyteriums zu Rellinghausen auf eine Entscheidung gedrungen werden mußte, um den Überruhrer Gemeindegliedern, welche zu Geldbeisteuern bestimmt waren, eine gewisse Aussicht machen zu können und zum Zahlen willig zu erhalten.

Man plante, am 13. Januar 1868, eine Petition an den Pfarrer Spieß, an den Superintendenten Wächtler und an das Konsistorium zu richten.
Der Pfarrer sollte zu einer Konferenz eingeladen werden, um ihn mehr für die Angelegenheit des Vereins zu interessieren.
Der Superintendent sollte die Sache des Vereins auf der nächsten Kreissynode verbreiten, und er darum nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich von den Deputierten des Vereins ersucht wurde.

Am 20. Januar konnte der Protokollführer in der Sitzung auch schon eine Eingabe an das Konsistorium verlesen, welche nachdem sie vom Vorstand gebilligt und unterzeichnet· worden war, unter dem Datum des 25. Januar, an das Konsistorium abging.

Von dieser Zeit an scheint überhaupt das Interesse und die Bewegung zu Gunsten einer Gemeindeteilung in Überruhr seine Höhe erreicht zu haben.

Anträge aus Überruhr an Presbyterium und Synode (1868)

Schon am 7. Februar (1868) instruierte man die eigenen Presbyter, was sie in der nächsten Presbytersitzung in Bezug auf die Eingabe an das Konsistorium zu Protokoll zu geben hätten.
"Wenn allen Übelständen mit Erfolg entgegengetreten werden sollte, so müßte Trennung von Rellinghausen stattfinden und Vereinigung mit Byfang und Kupferdreh zu einer besonderen Pfarrgemeinde."

Die einzelnen Fälle, welche die Nachteile für den Konfirmandenunterricht usw. illustrieren, sollen gleichzeitig nochmals ausgesprochen und zu Protokoll gegeben werden.
Der Lehrer Anton Kamp wurde beauftragt, den Lehrer Hawerkamp zu Kupferdreh von unserer Eingabe an das Konsistorium in Kenntnis zu setzen "damit derselbe die Interessen von Byfang und Kupferdreh zusammenkommen lassen kann mit dem Vorschlage, sich den hiesigerseits geplanten Schritten anschließen zu wollen."

Gleichzeitig wurde eine Bitte an den Pfarrer unterzeichnet, damit derselbe Überruhr bei der diesjährigen Synode vertrete.

Die erwartete Sitzung des Presbyteriums in Rellinghausen fand am 20. Februar statt.

Das Resultat war, der Pfarrer sollte in den nächsten Tagen in einem Schreiben an die Behörden aufs Genaueste die Verhältnisse darlegen, namentlich aber die Größe und Leistungsfähigkeit beider Gemeindeteile darstellen, wie und auch welche Ausfälle die Kirchenkasse überhaupt - und das Pfarreinkommen insbesondere - erleiden würde, wenn Überruhr ohne Entschädigung an Rellinghausen abgehen sollte.
Die Behörden möchten dann auf Mittel und Wege sinnen, daß die Gemeindeteilung Rellinghausen, im Falle der Abtrennung Überruhrs, in ihrem kirchlichen Bestande nicht bedroht und sie auch andererseits zur Erhaltung ihres Kirchen- und Pfarrbestandes nicht mit Lasten überhäuft würde, die sie für die Dauer zu tragen, nicht imstande sein möchte.
Das betreffende Schreiben trägt das Datum des 27. Februar.

Nach vielem Verzögern ein Lösungsvorschlag (1869)

Nun war die Ruhr allenthalben im Fluß, aber dennoch sollte es nicht so schnell gehen wie man erwartet hatte.
Die Antwort des Köngl.en Konsistoriums ließ von Monat zu Monat auf sich warten, und sah sich daher der Kirchenbauverein unter dem 14. November genötigt, seine Petition vom 25. Januar in Erinnerung zu bringen.
Darauf lief dann auch eine Antwort, wenn auch bloß eine vorläufige ein.

Das Konsistorium beabsichtigte einen Kormmisar hierher zu senden, vorher aber soll in Werden und Niederwenigem durch den Pfarrer Spieß angefragt werden, ob diese Gemeinden willig wären, ihrerseits mit an den geplanten Veränderungen teilzunehmen.

Der Pfarrer kam dieser Aufforderung nach, konnte jedoch unter dem 16. April 1869 nichts anderes berichten, als daß die Schwierigkeiten, die sich herausgestellt, unüberwindlich wären.

Wahrscheinlich ist es Niederwenigern gewesen, das so lange es seine eigene neue Kirche noch nicht fertig und nicht bezahlt hatte, keinen Teil seiner Gemeinde fahren lassen wollte.

Danach schienen wieder für einige Zeit alle Aussichten hin zu sein.
Glücklicherweise macht das Konsistorium in seiner Antwort jedoch einen neuen Vorschlag, es gab der Erwägung anheim, ob nicht durch Errichtung einer Hilfspredigerstelle in Überruhr geholfen werden könnte.
Dieser Vorschlag wurde allerseits mit Freuden aufgenommen.

Die Zusage des Pfarrers Spieß datiert vom 15. Juni (1869).

Am 25. Oktober machte dann das Konsistorium die Sache fest, und so war nun doch ein bedeutender Schritt auf der Bahn weiter geschehen, auf welcher die berechtigten Wünsche Überruhrs in Erfüllung gehen sollten.
Die Ausführung dieser neuen Anordnung verlief ganz glatt. Am 15. Februar 1870 schrieb Pastor Spieß an die Pastoralhilfsgesellschaft um Überlassung eines Kandidaten, und schon am 26. Februar konnte er der Gesellschaft auf ihre Zusage dankend antworten.

Der erste Hilfsprediger (1870)

Der erste Hilfsprediger war Rebensburger.
Derselbe trat sein Amt am 1. Oktober (1870) an.
Seine Wohnung war in dem Strathmannischen einstöckigen Häuschen, welches zwischen Holthausen und Rahmannshof im Felde liegt.
Die 2 Stuben, welche er hier erhielt, wurden ihm vom Kirchbauverein mit einigem Mobilar ausgestattet.

Weiter wurden um diese Zeit die Abendmahlsgeräte für die Gottesdienste beschafft.
Die dafür besonders veranstaltete Sammlung brachte einen solchen Betrag ein, daß zugleich auch noch einige Lampen für die Abendgottesdienste angekauft werden konnten.

Das große Schulzimmer in Holthausen wurde durch Durchbrechung der Zwischenmauer, welche dasselbe von dem Flur scheidet, noch um ein Bad vergrößert und mit einigen neuen Bänken versehen und konnte so von jetzt an regelmäßige Gottesdienste in Überruhr stattfinden.

Der Hilfsprediger fand auch allgemeinen Beifall und war man daher mit dem errichteten Resultat ganz zufrieden.
Die gewaltigen Kriegsunruhen endlich bewegten alle Gemüter so sehr, daß die Kirchenbauangelegenheit von jetzt an in den Hintergrund trat.

Der Tod des Rellinghauser Pfarrers bringt Bewegung in die Sache (1872 - 1874)

Von hier bis zum Tode des Pastors Spieß, welcher am 12. Februar 1872 erfolgte, ist weiter nichts besonderes zu erwähnen, als daß der erste Hilfsprediger schon nach stark einem halben Jahr Überruhr verließ, um eine selbständige Stelle auf dem Dönberg bei Elberfeld anzunehmen. Auch dort ist er nur ein paar Jahre geblieben, und er bekleidet gegenwärtig eine Hofpredigerstelle bei dem Fürst von Vieth in Braunfels bei Wetzlar.

Sein Nachfolger war der Hilfsprediger Friedrich Schlett, aus Weimar.
Derselbe hielt seine Antrittspredigt am 23. Juli 1871 und hat unserer Gemeinde vier Jahre lang bis zur Wahl des ersten Pfarrers vorgestanden.

Als derselbe sich nun eben eingelebt hatte, als auch die Kriegsunruhen vergessen waren, als in hiesiger Gegend die Industrie einen neuen beispiellosen Aufschwung nahm, auch der gewöhnliche Bergmann erstaunlich hohe Löhne verdiente, da trat ein für den Fortgang der Sache entscheidendes Ereignis ein, nämlich der ziemlich plötzliche Tod des Pfarrers Spieß zu Rellinghausen.

Hatte man bisher auch um dieses Mannes willen, der besonders an dem dieseitigen Teile seiner Gemeinde hing, eine Beschleunigung der Abzweigung mitunter gescheut, so war nun eine neue Anregung gegeben, zu versuchen wie weit man nun zu gelangen vermochte.

Schon am 20. März 1872 bat Überruhr, indem es seine Bereitschaft erklärte, noch eine gewisse Zeitlang jedes Jahre 300 Mark an Rellinghausen abzugeben, um Abzweigung von Rellinghausen.

Nach längerer Zeit, am 10. Dezember, traf der Konsistorialrat Spethlage als Deputierter des Konsistoriums hier ein, um des Morgens um 10.00 Uhr in Überruhr und des Nachmittags um 14.30 Uhr in Rellinghausen Sitzungen abzuhalten.
Der Zufall wollte, daß an diesem Tage der Wasserstand der Ruhr ein so außerordentlich hoher war, daß der genannte Deputierte erst nachmittags spät, nach Überwindung zahlreicher Hindernisse, über Steele in Rellinghausen eintreffen konnte und nun aus eigener Anschauung im Stande war, der dortigen Opposition die Notwendigkeit der Trennung darzutun.
Am 21. Januar 1873 war derselbe abermals zu einer Sitzung in Holthausen.

Das Resultat beider Sitzungen fiel so aus, daß 1874 im Mai von der Köngl. Regierung und dem Köngl. Konsistorium das Konstituierungdekret für die Gemeinde Überruhr unterzeichnet werden konnte.
Ohne irgendwelche Entschädigung leisten zu müssen, war Überruhr eine selbständige Gemeinde.
Die Köngl. Regierung entschied sogar dahin, daß das vorhandene bare Kirchenvermögen sobald es auf dem Steuerwege aufgebracht worden, nach Verhältnis der bisherigen Beitragspflicht zwischen den beiden Gemeindeteilen zu teilen sei.

Gründungsurkunde

Hier ist als Abschrift der Text der Gründungsurkunde vom 16. Mai 1874 wiedergegeben. Die Urkunde ist auf den beiden Bildern zu sehen. Sprachstil und Grammatik entsprechen der damaligen Zeit.

 

Seite 1

 

Auf Grund der mit den Interessenten gepflogenen Verhandlungen und mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten und des Evangelischen Ober-Kirchen-Rates wird hiermit folgendes festgesetzt:

1. Die evangelischen Bewohner der im Kreis Essen belegenen Civilgemeinde Überruhr werden mit der Publikation dieses Decretes aus dem Kirchen- und Pfarrverbande der evangelischen Gemeinde Rellinghausen ausgesperrt und bilden eine selbständige Kirchen- und Pfarrgemeinde.

Die auf, dem bisherigen Parochialverbande beruhende Rechte und Verpflichtungen werden beiderseitig ohne Entschädigung aufgehoben.

2. Die Kirchen- und Pfarrgemeinde Überruhr tritt in den Verband der Kreissynode an der Ruhr und erfolgt die Besetzung der dortigen Pfarrstelle durch die Wahl der Gemeinde.

3. Die evangelischen Bewohner der im Kreis Essen gelegenen Civilgemeinde Heisingen werden mit der Publikation dieses Decretes aus dem Kirchen- und Pfarrverband der evangelischen Gemeinde Werden an der Ruhr ausgesperrt und bilden fortan eine eigene Kirchengemeinde.
Die auf dem bisherigen Parochialverband beruhenden Rechte und Pflichten werden auch hier beiderseitig ohne Entschädigung aufgehoben. Dagegen bleibt die Gemeinde Werden verpflichtet, denjenigen Betrag von 22 Thaler, welchen sie bisher für kirchliche und Schulzwecke von Heisingen geleistet hat, dorthin auch ferner zu entrichten oder denselben mit einer Kapitalsumme von 500 Thaler abzulösen.

4. Die Kirchengemeinde Heisingen, welche eine Kirchenordnungsmäßige Vertretung erhält, tritt unter den nachstehenden Modalitäten in den Pfarrverband der Gemeinde ...

 

Seite 2

 

… Rellinghausen:

a) Während die Gemeindeglieder im Gewöhnlichen die Gottesdienste in der Kirche zu Rellinghausen zu besuchen haben, wird der Pfarrer von Rellinghausen verpflichtet, alle 14 Tage zu Heisingen einen Nachmittagsgottesdienst abzuhalten, einmal wöchentlich dort den Katechumenenunterricht zu erteilen (nicht auch den Confirmanden-Unterricht, an welchem die Confirmanden aus Heisingen in Rellinghausen Theil zu nehmen haben). So wie gegen Bezug der in Heisingen bisher üblichen Stolgebühren dort die Amtshandlungen, insbesondere zu verrichten.

b) Die Gemeinde Heisingen zahlt hierfür als Entschädigung an die Kirchenkasse von Rellinghausen zesp. zum dortigen Pfarrgehalt ein, jährliches Pauschquantum von 45 Thalern, welches in Zunkunft mit der wachsenden oder fallenden Steuerkraft der Gemeinde Heisingen an Classen und Einkommenssteuer (jetzt 123 Thaler) entsprechend vergrößern oder verringern soll. Zu weiteren Beiträgen, insbesondere für die Unterhaltung der Kirchen- und Pfarrgebäude ist sie nicht verpflichtet.

 c) Die bei den Gottesdiensten in Heisingen durch Einsammlungen aufkommenden Gelder werden ausschließlich für die Zwecke der Gemeinde Heisingen verwendet.

d) Bei der Pfarrwahl von Rellinghausen conkurrirt die Gemeinde Heisingen durch Repräsentanten, deren Anzahl durch das Verhältnis der beiderseitigen Seelenzahl bestimmt wird, Im Übrigen steht derselben eine Mitwirkung bei der kirchlichen Verwaltung von Rellinghausen nicht zu und ordnen beide Teile ihre Angelegenheiten selbständig.

 

Düsseldorf, den 16ten Mai 1874          Coblenz, den 4ten Mai 1874
(Siegel)                                                     (Siegel)
Königliche Regierung                             Königliches Konsistorium
Abteilung des lnneren                            (Unterschrift)
(Unterschrift)

Pfarrer und Pfarrerinnen der Gemeinde

In der nachfolgenden Liste sind die Pfarrerinnen und Pfarrer der Kirchengemeinde Überruhr aufgeführt:

1. Bezirk 2. Bezirk 3. Bezirk
1875 - 1899   Johann-Heinrich Quack    
1899 - 1917   Daniel Barthold    
1917 - 1922   Wilhelm Herbst    
1922 - 1931   Otto Henke    
1931 - 1948   E.W. Max Hennes    
1949 - 1969   Max Schütze    
1972 - 1994   Armin Dehne 1969 - 1977   Horst Dieter Pungs  
  1977 - 1984   Johannes Haun 1973 - 1977   Martin Wolff
  1984 - 1989   Bruno Schmidt-Späing 1977 - 1986   Hans Hoffmann
  1990 - 1994   Udo Ferber 1986 - 2002   Dieter Keßler
seit 1994        Markus Pein 1994 - 1998   Heike Schneidereit-Mauth  
  1999 - 2007   Henny Dirks-Blatt 2002 - 2020   Martin Prang
  Die Pfarrstelle im 2. Bezirk wurde
am 01.01.2008 aufgehoben.
 

 

Dienstag, 19. Mar 2024
Losungstext: Zuflucht ist bei dem Gott, der von alters her ist. 5. Mose 33,27 Lehrtext: Euer Herz erschrecke nicht! Glaubt an Gott und glaubt an mich! In meines Vaters Hause sind viele Wohnungen. Johannes 14,1-2

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