Hinweise zur Teilnahme an Gottesdiensten und Veranstaltungen
Zum Monatswechsel werden die meisten Corona-Regeln nicht mehr gelten. Auf der Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes sind nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen in Kraft. Es gibt keine Vorgaben mehr für Gottesdienste sowie für andere kirchliche Veranstaltungen und Angebote. Damit obliegt es derzeit einzig den Presbyterien, über mögliche eigene Schutzmaßnahmen zu entscheiden. In der Evangelischen Kirchengemeinde Überruhr, wird für die Teilnahme an Gottesdiensten bis auf Weiteres die Pflicht bestehen bleiben, dass alle Teilnehmenden während des gesamten Aufenthalts in der Kirche eine ffp2-Maske tragen müssen. Vor Gottesdiensten wird 2G (geimpft, genesen) nur noch stichprobenartig überprüft.
Für die Teilnahme an den übrigen Gemeindeveranstaltungen wird das Tragen einer Maske, mindestens OP-Maske, besser ffp2-Maske, zum persönlichen Schutz, aber auch zur Verhinderung der Infektion anderer, dringend empfohlen. Von einer Maskenpflicht wird hier abgesehen, da die meisten Gemeindeveranstaltungen mit in der Regel überschaubaren Gruppengrößen im 300 m² großen, gut zu durchlüftenden Gemeindesaal und mit Abstand zueinander stattfinden.
Im Jugendhaus, dass mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, sehen wir Schwierigkeiten das Tragen einer Maske vorzuschreiben, wenn nach den öffentlichen Regelungen das Tragen einer Maske keine Pflicht mehr ist, jedoch wird auch hier die dringende Empfehlung ausgesprochen, dass Mitarbeitende und Teilnehmende zum Eigenschutz, aber auch zum Schutz Dritter Masken (am besten eine ffp2-Maske) tragen.
Für die Chöre gelten die bisher aus der Coronaschutzverordnung NRW bekannten Regeln weiter.